Auch die kleinsten Ton-Schnipsel

Sampeln, Kopieren, Plagiieren? Neee!

Selber machen!


Exzerpt eines Artikels von WOLFGANG JANISCH


"Musik"(?Rapp = Dünnpfiff-Gelaber vor Geräusch-Tapete!)-Produzent Moses Pelham sampelte/kopierte zwei Rhythmus-Takte aus einem KRAFTWERK-Stück von 1977 und unterlegte damit als Schleife (pausenlos wiederholt) das Stück "Nur Mir".

KRAFTWERK klagte und bekam 2008 vor dem Bundes-Gerichts-Hof (BGH in Karlsruhe) recht:

"Auch wenn das Kopieren in der heutigen "Musik"-Produktion üblich ist, gibt es keinen Freibrief für die ungenehmigte Entnahme von Ton-Folgen aus fremden Tonträgern".

Joachim Bornkam, Senats-Vorsitzender beim BGH über dieses Urteil ("Metall auf Metall") zum Sampeln, Kopieren, Plagiieren: "Selber machen!".

Allerdings: Wenn der Kopier-"Musiker" nicht imstande wäre, sie selbst einzuspielen, dann dürften aufgezeichnete Klänge für "kreative" Zusammenschnitte zur "freien Benutzung" übernommen werden, nach der Formel:

Nur wer es "selber machen" kann, darf sich nicht anderswo bedienen.

Offen blieb allerdings die Frage, welche Voraussetzungen für das "Selber machen" nötig sind. Dazu entschied das Ober-Landes-Gericht (OLG) Hamburg 2012:

"Die Fähigkeiten und technischen Möglichkeiten eines "durchschnittlich ausgestatteten(?)" Musik-Produzenten erlauben keinen Ton-Klau (mehr)."

Am 13. Dezember 2012 verkündete nun der BGH ein neues Urteil ("Metall auf Metall II"):

"Wer Sequenzen aus fremden Musik-Produktionen "kreativ" verwerten will – seien sie noch so winzig – der muss sie nachahmen; Der Ton-Klau per Copy & Paste ist ihm weitgehend verwehrt".

Der BGH hat sich der Linie des OLG Hamburg offenbar – die schriftlichen Gründe stehen noch aus –, angeschlossen. Bornkam: "Es ist irrelevant, welcher Aufwand für das Nachspielen nötig ist. Im Sinne des Leistgungs-Schutzes wäre es System-fremd, besonders aufwendige Leistungen nicht zu schützen."

Der Karlsruher Professor Thomas Dreier:

"Dieser noch enger ausgelegte Schutz von Ton-Fetzen erschwert ein "kreatives" Sampeln und Remixen für kleine Ton-Klau-Krauter. Profi-Produzenten haben die Mittel, Ton-Folgen nachzubauen – oder (was für eine „geniale“ Idee!) per Lizenz zu erwerben."

Tonfetzen sind verwandelt, sobald sie in ein neues „Werk“ einverleibt wurden (tolle Leistung!), auch - gerade!!! - wenn sie erkennbar bleiben.

Genau DAS würde mir – wenn ich mich in KRAFTWERK versetzen dürfte – ganz grundsätzlich, oder bei ganz besonderen Typen von Ton-Klauern „stinken“.

Mein Vorschlag: Ganz gleich, ob das Gesetz Investitionen des Original-Produzenten oder dessen Ideen schützen will/soll, jede Verwendung von fremdem Ton-Eigentum ist grundsätzlich dann und NUR DANN erlaubt, wenn der Besitzer dies genehmigt hat.

Ist das nicht GENIAL?


Wer den ganzen Artikel lesen möchte, gehe zu:

Mit dem Hammer auf Blech gehauen

Bei Kapital angesetzt: Der Bundes-Gerichts-Hof verschärft die Rechtsprechung zum Sampeln

Von WOLFGANG JANISCH
Süddeutsche Zeitung, 15. Dezember 2012


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